Bitte aktivieren Sie Javascript in Ihrem Browser!

Allgemeines

Die Haus- und Badeordnung ist für alle Badegäste verbindlich. Mit dem Erwerb der Zutrittsberechtigung erkennt jeder Besucher die Haus- und Badeordnung sowie alle sonstigen Regelungen für einen sicheren und geordneten Betrieb an. Besucher, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet.
Die Einrichtungen des Bades sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Nutzung oder Beschädigung haftet der Badegast für den Schaden. Für schuldhafte Verunreinigung kann ein besonderes Reinigungsgeld erhoben werden, dessen Höhe im Einzelfall nach Aufwand festgelegt wird.
Das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung ist nicht gestattet. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Genehmigung durch die Bäderland Hamburg GmbH.

Öffnungszeiten, Preise und Zutritt

Die Öffnungszeiten und Preise werden über Aushänge und Prospekte bekannt gegeben und sind Bestandteil dieser Haus- und Badeordnung. In Freibädern kann die Öffnungszeit witterungsbedingt verlängert oder verkürzt werden. Ansprüche gegen den Betreiber können daraus nicht abgeleitet werden. Das Ende für die Nutzung der Badeinrichtungen ist so zu wählen, dass das Bad mit Ende der Öffnungszeit verlassen werden kann.
Jeder Badegast muss im Besitz eines gültigen Eintrittsausweises für die entsprechende Leistung sein.
Das Wechselgeld ist sofort nach Erhalt vom Badegast zu prüfen. Spätere Reklamationen sind nicht möglich.
Die Badezeit schließt das Aus- und Ankleiden ein. Bei Überschreiten der Badezeit besteht Nachzahlungspflicht. Tageskarten gelten nur einmal am Kauftag und nur in dem Bad für das sie gelöst wurden.
Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen, Entgelte nicht zurückgezahlt.
Bei Rückgabe der Multi-Card wird das Pfandgeld erstattet. Für verloren gegangene Multi-Cards wird kein Ersatz geleistet.
Von der Bäderland Hamburg GmbH ausgegebene Gutscheine berechtigen nicht zum Erwerb von Multi-Cards und werden nicht in bar ausgezahlt.
Leistungen, die im Bad auf das Medium ( Coin ) gebucht werden, sind vor Verlassen des Bades zu begleichen. Bei Verlust des Mediums wird eine Pauschale von 100 Euro erhoben.
Die Betriebsleitung kann die Nutzung des Bades oder Teile davon einschränken, ohne dass daraus ein Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung des Eintrittsgeldes besteht.

Der Zutritt ist nicht gestattet:
  • Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen,
  • Personen, die Tiere ( ausgenommen Blindenhunde ) mit sich führen,
  • Personen, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder offenen Wunden leiden,
  • Personen, die das Bad zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken nutzen wollen, es sei denn, dies ist ausdrücklich von der BLH genehmigt.
Folgendem Personenkreis ist die Benutzung der Bäder nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet:
  • Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können,
  • Kinder bis 8 Jahren,
  • Personen mit geistigen Behinderungen
  • Personen, die unter Ohnmachts- oder Krampfanfällen leiden.

Haftung

Die Badegäste benutzen die Bäder einschließlich ihrer Einrichtungen auf eigene Gefahr. Der Betreiber oder seine Erfüllungsgehilfen haften - außer für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit - nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge. Durch die Bereitstellung eines Garderobenschrankes und/oder eines Wertfaches werden keine Verwahrpflichten begründet. In der Verantwortung des Badegastes liegt es, bei der Benutzung von Garderobenschränken und Wertfächern insbesondere diese zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel/Datenträger sorgfältig aufzubewahren. Bei Verlust der Zugangsberechtigung von Garderobenschrank- oder Wertfachschlüsseln, Datenträgern des Zahlungssystems oder Leihsachen wird ein Pauschalbetrag in Rechnung gestellt. Die jeweiligen Beträge sind in der gültigen Preisliste aufgeführt.

Nutzung der Bäder

Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie dem Aufrechterhalten der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.
Speisen und Getränke dürfen nur in den ausgewiesenen Bereichen verzehrt werden.
Das Rauchen in den Hallenbädern ist untersagt. In den Freibädern ist das Rauchen nur außerhalb des Umkleide-, Sanitär- und Badebereiches gestattet. Die Liegewiesen sind von Zigarettenresten freizuhalten.
Behälter aus Glas oder Porzellan dürfen auf das Gelände des Bades nicht mitgebracht werden.
Badegäste können Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte oder Fernsehgeräte mit Batteriebetrieb nutzen, wenn es dadurch zu keinen Belästigungen der übrigen Badegäste kommt.
Schränke und Wertfächer, die nach Betriebsschluss noch verschlossen sind, werden vom Badpersonal geöffnet. Der Inhalt wird danach als Fundsache behandelt. Fundgegenstände sind an das Personal abzugeben.
Vor der Benutzung der Becken muss eine Körperreinigung vorgenommen werden.
Barfußbereiche dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden.
Der Aufenthalt im Nassbereich der Bäder ist nur in Badekleidung gestattet (ausgenommen Duschanlagen). Textilfreie Badezeiten werden gesondert bekannt gegeben.
Die angebotenen Wasserattraktionen verlangen Umsicht und Rücksichtnahme auf die anderen Badegäste.
Die Nutzung der Sprunganlage ist nur nach Freigabe durch das Aufsichtspersonal gestattet. Das Springen geschieht auf eigene Gefahr. Beim Springen ist unbedingt darauf zu achten, dass
  • der Sprungbereich frei ist,
  • nur eine Person das Sprungbrett betritt.
Das Unterschwimmen des Springbereiches bei Freigabe der Sprunganlage ist untersagt.
Rutschen dürfen nur entsprechend der aushängenden Nutzungsbedingungen benutzt werden. Der Sicherheitsabstand muss eingehalten werden. Der Landebereich muss sofort verlassen werden. Hinauflaufen oder stoppen in den Rutschen ist untersagt.
Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder Werfen anderer Personen in das Becken ist untersagt.
Die Nutzung von Sport- und Spielgeräten (z. B. Schwimmflossen, Tauchautomaten, Schnorchelgeräten) und Schwimmhilfen ist nur mit Zustimmung des Aufsichtpersonals gestattet.
Ballspiele dürfen nur in den dafür vorgesehenen Bereichen ausgeübt werden.
Das Reservieren von Stühlen und Liegen ist nicht gestattet.

Besondere Einrichtungen

Für sonstige Einrichtungen der Bäder (z.B. Sauna, Fitness-Studios, Bräunungsanlagen usw.) können besondere Nutzungsordnungen erlassen werden.

Ausnahmen

Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen sowie dem Schul- und Vereinsschwimmen können von dieser Haus- und Badeordnung Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf.

Stand: 1. Februar 2009
Die Auswahl zu WAS, WO und WANN können Sie nach Ihren Wünschen beliebig anpassen.
Bitte wählen Sie die Bezirke aus, in denen Sie suchen möchten. Klicken Sie dann auf >Übernehmen<.
Schwimmen & Fitness
Kinder & Familie
Sauna & Wellness
Schwimmschule
  • Mi 10.03.
  • Do 11.03.
  • Fr 12.03.
  • Sa 13.03.
  • So 14.03.
  • Mo 15.03.
  • Di 16.03.
06-11 Uhr
11-15 Uhr
15-19 Uhr
19-24 Uhr
Der Bäderland-Angebots-Finder
Schnell zusammengeklickt: Ihre persönliche Angebotsübersicht
Bäderland ist mehr als Schwimmen und Saunieren. Über 70 Angebote laden zu vielfältigsten Betätigungen. Mit dem "Bäderland-Angebots-Finder" stellen Sie sich mit wenigen Klicks Ihre individuelle Angebots-Übersicht zusammen. In den Feldern "WAS", "WO" und "WANN" setzen sie Ihre Präferenzen durch Klick auf die entsprechenden Felder.